
Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, bildet für Millionen Menschen die Grundlage ihrer medizinischen Absicherung in Deutschland. Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Familien, Studierende und Auszubildende stehen bei der Anmeldung, bei einem Krankenkassenwechsel oder nach einer Veränderung ihrer Lebenssituation häufig vor vielen Fragen.
Welche Form der gesetzlichen Krankenversicherung infrage kommt, hängt unter anderem von der beruflichen Tätigkeit, dem bisherigen Versicherungsverlauf, dem Familienstand und dem bestehenden Versicherungsstatus ab.
Sonne Finanzberatung unterstützt Sie bei der Orientierung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung - persönlich in unserem Büro in Dortmund-Aplerbeck oder digital in ganz Deutschland. Für unsere Beratung und Unterstützung wird Ihnen kein gesondertes Beratungshonorar in Rechnung gestellt.
Die Beratung erfolgt auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie ermöglicht Versicherten den Zugang zu einer umfassenden medizinischen Versorgung.
Zum Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen gehören insbesondere:
• ambulante ärztliche und fachärztliche Behandlungen
• Krankenhausbehandlungen
• medizinisch notwendige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
• Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen
• Rehabilitationsmaßnahmen
• Leistungen während Schwangerschaft und Mutterschaft
• medizinische Versorgung von Kindern
• ausgewählte Präventionsangebote
Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist grundsätzlich auch Mitglied der sozialen Pflegeversicherung bei der zugehörigen Pflegekasse. Die Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Bereich der Sozialversicherung.
Die wesentlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gesetzlich geregelt. Unterschiede zwischen den Krankenkassen können unter anderem bei Zusatzleistungen, Bonusprogrammen, digitalen Angeboten, Präventionsmaßnahmen, Erreichbarkeit und Kundenservice bestehen.
Nicht jede Person wird auf die gleiche Weise Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Abhängig von der persönlichen Situation können insbesondere folgende Versicherungsformen infrage kommen:
Für viele Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende, Rentner und Empfänger bestimmter Sozialleistungen besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Versicherungspflicht in der GKV. Ob eine Pflichtversicherung vorliegt, hängt von der jeweiligen beruflichen und persönlichen Situation ab.
Eine freiwillige Mitgliedschaft kann beispielsweise für Selbstständige, Freiberufler, bestimmte Arbeitnehmer oder Personen nach dem Ende einer Pflicht- oder Familienversicherung möglich sein. Entscheidend sind insbesondere der bisherige Versicherungsverlauf und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine freiwillige Weiterversicherung.
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied familienversichert werden.
Dabei werden unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:
Ob eine Familienversicherung möglich ist, wird von der zuständigen Krankenkasse anhand der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.
Bei Aufnahme einer Beschäftigung benötigen Arbeitnehmer einen gültigen Krankenversicherungsschutz. Basierend auf dem Wahlrecht kann eine gesetzliche Krankenkasse ausgewählt und dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.
Bei einem Arbeitgeberwechsel muss die Krankenkasse nicht automatisch gewechselt werden. Die neue Beschäftigung kann jedoch ein Anlass sein, den bestehenden Versicherungsstatus und die verfügbaren Möglichkeiten zu überprüfen.
Selbstständige und Freiberufler müssen ihre Krankenversicherung eigenständig organisieren. Abhängig vom bisherigen Versicherungsverlauf kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich sein.
Dabei können insbesondere folgende Punkte eine Rolle spielen:
Wir helfen Ihnen dabei, die Situation einzuordnen und die für eine Anfrage bei der Krankenkasse erforderlichen Schritte vorzubereiten.
Bei Heirat, Geburt eines Kindes, Trennung, Aufnahme einer Beschäftigung oder Beginn einer Ausbildung kann sich der Versicherungsstatus innerhalb der Familie verändern. Wir unterstützen Sie bei der Klärung, ob eine Familienversicherung beantragt werden kann und welche Angaben oder Unterlagen die Krankenkasse dafür benötigt.
Mit Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung kann sich die bisherige Absicherung verändern. Auszubildende werden häufig eigenständige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse. Studierende können abhängig von Alter, Studienstatus und persönlicher Situation familienversichert oder studentisch versichert sein.
Auch ein Nebenjob, Ende der Familienversicherung oder Übergang in das Berufsleben können Auswirkungen auf den Versicherungsstatus haben.
Mit dem Eintritt in den Ruhestand kann eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner möglich sein. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt insbesondere von den bisherigen Versicherungszeiten und der persönlichen Situation ab. Wenn keine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner zustande kommt, können andere Formen der gesetzlichen Absicherung geprüft werden.
Auch ohne aktueller Beschäftigung muss der Krankenversicherungsschutz geklärt werden. Das betrifft beispielsweise Arbeitssuchende, Menschen zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen oder Personen in einer familiären Übergangssituation. Je nach Ausgangslage können eine Pflichtversicherung, Familienversicherung, freiwillige Mitgliedschaft oder eine andere gesetzlich vorgesehene Absicherung infrage kommen.
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Ein Krankenkassenwechsel kann beispielsweise bei einer neuen Beschäftigung, einer Veränderung der familiären Situation oder dem Wunsch nach anderen Service- und Zusatzleistungen geprüft werden.
Ein Umzug innerhalb Deutschlands verpflichtet grundsätzlich nicht automatisch zu einem Krankenkassenwechsel. Bei einer regional geöffneten Krankenkasse muss jedoch geprüft werden, ob eine Mitgliedschaft am neuen Wohnort möglich ist.
Wir unterstützen Sie bei:
Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen über die Aufnahme und die jeweilige Form der Mitgliedschaft.
Sonne Finanzberatung arbeitet im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Wir führen daher keinen unabhängigen Vergleich des gesamten Krankenkassenmarktes durch.
Im Rahmen der Beratung klären wir, welche Form der gesetzlichen Krankenversicherung für Ihre Situation grundsätzlich infrage kommen kann. Anschließend informieren wir Sie über die Mitgliedschaft und die Leistungen der mit uns kooperierenden Krankenkasse.
Für unsere Beratung und Unterstützung stellen wir Ihnen kein gesondertes Honorar in Rechnung. Kommt über uns eine Mitgliedschaft bei der mit uns kooperierenden Krankenkasse zustande, wird unsere Vermittlungs- und Unterstützungsleistung durch unseren Vertriebspartner vergütet.
Die Entscheidung, ob Sie einen Antrag stellen möchten, treffen Sie selbst. Über die Aufnahme und den Versicherungsstatus entscheidet die Krankenkasse nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Hinter Sonne Finanzberatung stehen Serhii und Olena Horbatiuk. Wir sind nicht nur beruflich ein Team, sondern gehen auch als Ehepaar durchs Leben.
Kunden denken zunächst, wir seien Geschwister. Tatsächlich sind wir seit vielen Jahren ein Ehepaar. Durch unser Teamwork können wir Versicherungs- und Finanzthemen aus weiblicher und männlicher Perspektive erklären – persönlich, verständlich und ohne unnötig komplizierte Fachsprache.
Wir leben in Dortmund-Lanstrop und arbeiten in unserem Büro in Dortmund-Aplerbeck. Deshalb kennen wir Dortmund und die Region nicht nur aus unserer beruflichen Tätigkeit, sondern auch aus unserem eigenen Alltag. Wir kennen aus eigener Erfahrung auch viele Fragen, die nach einem Umzug nach Deutschland oder beim Schritt in die Selbstständigkeit entstehen können. Unsere Aufgabe besteht darin, Ihre Situation verständlich einzuordnen und Sie bei den erforderlichen Schritten zu unterstützen.
Unser Büro befindet sich in Dortmund-Aplerbeck und ist für Kundinnen und Kunden aus Dortmund und dem östlichen Ruhrgebiet gut erreichbar.
Persönliche Beratungstermine können insbesondere von Menschen aus Dortmund, Bochum, Essen, Hagen, Lünen, Witten, Castrop-Rauxel, Unna, Herne und Gelsenkirchen genutzt werden.
Darüber hinaus bieten wir digitale Beratung in ganz Nordrhein-Westfalen an, unter anderem für Kundinnen und Kunden aus Düsseldorf, Köln, Duisburg, Wuppertal, Münster und Bielefeld.
Auch deutschlandweit ist eine digitale Beratung möglich – beispielsweise für Menschen aus Hamburg, Hannover, Bremen, Berlin, Frankfurt am Main, München und anderen Regionen Deutschlands.
Gespräche können auf Deutsch, Ukrainisch oder Russisch geführt werden.
Für unsere Beratung und Unterstützung stellen wir Ihnen kein gesondertes Honorar in Rechnung. Kommt über uns eine Mitgliedschaft zustande, wird unsere Vermittlungs- und Unterstützungsleistung durch unseren Vertriebspartner vergütet.
Nein. Ein Arbeitgeberwechsel verpflichtet grundsätzlich nicht dazu, die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Die neue Beschäftigung kann jedoch Auswirkungen auf den Versicherungsstatus haben.
Ein Umzug innerhalb Deutschlands führt grundsätzlich nicht automatisch zu einem Krankenkassenwechsel. Bei regional geöffneten Krankenkassen muss geprüft werden, ob die Mitgliedschaft am neuen Wohnort möglich ist.
Das kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Maßgeblich sind insbesondere der bisherige Versicherungsstatus und der Versicherungsverlauf.
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen familienversichert werden. Dabei werden unter anderem das regelmäßige Einkommen, die eigene berufliche Tätigkeit, der bestehende Versicherungsstatus und bei Kindern das Alter berücksichtigt.
Nein. Sonne Finanzberatung arbeitet in diesem Bereich mit einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse zusammen. Wir bieten daher keinen unabhängigen Vergleich aller gesetzlichen Krankenkassen an. Wir unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer möglichen Versicherungsform und informieren Sie über die Mitgliedschaft und Leistungen der mit uns kooperierenden Krankenkasse.
Sie möchten Ihren Versicherungsstatus klären, eine Mitgliedschaft anfragen oder einen Krankenkassenwechsel prüfen?
Serhii und Olena Horbatiuk sind Ihre persönlichen Ansprechpartner bei Sonne Finanzberatung. Wir beraten Sie persönlich in unserem Büro in Dortmund-Aplerbeck sowie digital in NRW und ganz Deutschland.
Serhii und Olena Horbatiuk – Deutsche Vermögensberatung | Sonne Finanzberatung Dortmund
Beratungsbüro: Sölder Straße 107, 44289 Dortmund
Geschäfts- und Registrierungsanschrift: Gürtlerstraße 4, 44329 Dortmund
Sprachen: Deutsch | Ukrainisch | Russisch
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nach Vereinbarung
Samstag & Sonntag – geschlossen