Private Krankenversicherung

Finanzberatung in Dortmund - Serhii & Olena Horbatiuk

Private Krankenversicherung in Dortmund – Leistungen, Kosten und Beratung

Die Private Krankenversicherung (PKV) ermöglicht einen vertraglich festgelegten Krankenversicherungsschutz mit unterschiedlichen Leistungsbausteinen. Welche Leistungen versichert sind und wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt vom gewählten Tarif und von der persönlichen Situation ab.
Bei der Auswahl sollten deshalb nicht nur der monatliche Beitrag, sondern auch Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Krankentagegeld, Gesundheitsprüfung und die langfristige Finanzierbarkeit berücksichtigt werden.
Wir beraten zur Privaten Krankenversicherung in Dortmund und Umgebung sowie online deutschlandweit. Die Beratung ist auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch möglich.

Was ist eine Private Krankenversicherung?

Bei einer Privaten Krankenversicherung richtet sich der Versicherungsschutz nach dem vereinbarten Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Die versicherten Leistungen werden vertraglich festgelegt.
Je nach Tarif können insbesondere folgende Bereiche abgesichert sein:
• ambulante ärztliche Behandlung
• stationäre Behandlung im Krankenhaus
• privatärztliche Leistungen
• Zahnbehandlung und Zahnersatz
• Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
• Sehhilfen
• Vorsorgeuntersuchungen
• Psychotherapie
• Krankentagegeld
• Leistungen im Ausland
Welche Leistungen tatsächlich versichert sind, ergibt sich immer aus dem konkreten Tarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Finanzberatung in Dortmund

Wie funktioniert die Kostenerstattung in der PKV?

In der Privaten Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip. Im ambulanten Bereich erhalten Versicherte typischerweise Rechnungen von Ärztinnen, Ärzten oder anderen Leistungserbringern und reichen diese anschließend entsprechend den Tarifbedingungen beim privaten Krankenversicherer ein. Je nach Leistungsbereich und Abrechnungsweg sind auch direkte Abrechnungen möglich.

Wer kann eine Private Krankenversicherung abschließen?

Ob eine Private Krankenversicherung möglich ist, hängt insbesondere von der beruflichen und versicherungsrechtlichen Situation ab.

Private Krankenversicherung für Angestellte

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können grundsätzlich in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Beschäftigten spielt insbesondere die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Rolle.

Da diese Grenze gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst wird, sollte vor einem Wechsel immer der aktuell geltende Wert und der konkrete Versicherungsstatus geprüft werden.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem tatsächlich zu zahlenden Beitrag. Die maßgeblichen Rechengrößen können sich von Jahr zu Jahr ändern.

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Für viele hauptberuflich Selbstständige kann eine Private Krankenversicherung möglich sein. Ob dies im Einzelfall gilt, hängt unter anderem vom bisherigen Versicherungsstatus und von der konkreten Tätigkeit ab.

Bei der Tarifauswahl sollten insbesondere folgende Punkte betrachtet werden:

  • gewünschte medizinische Leistungen
  • Höhe des Beitrags
  • Selbstbeteiligung
  • Krankentagegeld
  • finanzielle Belastbarkeit
  • Gesundheitszustand
  • langfristige Absicherung

Gerade das Krankentagegeld ist für Selbstständige und Freiberufler wichtig, weil ein längerer krankheitsbedingter Verdienstausfall erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

Private Krankenversicherung für Freiberufler

Auch Freiberufler können abhängig von ihrer persönlichen und versicherungsrechtlichen Situation Zugang zur Privaten Krankenversicherung haben. Bei der Auswahl sollten berufliche Situation, Einkommen, Gesundheitszustand und gewünschter Leistungsumfang gemeinsam berücksichtigt werden.

Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen können den nicht durch die Beihilfe gedeckten Teil ihrer Krankheitskosten über entsprechende private Krankenversicherungstarife absichern. Welche Absicherung erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Beihilfeanspruch und den persönlichen Voraussetzungen ab.

Wie wird der Beitrag der Privaten Krankenversicherung berechnet?

Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung richtet sich nicht unmittelbar nach dem laufenden Einkommen. Für die Beitragshöhe sind insbesondere folgende Faktoren relevant:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand beziehungsweise versichertes Risiko
  • gewählter Tarif
  • vereinbarter Leistungsumfang
  • vereinbarte Selbstbeteiligung

Dadurch können Personen mit einem ähnlichen Einkommen unterschiedliche Beiträge zahlen. Ein niedriger Monatsbeitrag allein sagt daher nicht aus, wie umfangreich der Versicherungsschutz ist.

Gesundheitsprüfung bei der Privaten Krankenversicherung

Vor Abschluss einer normalen Privaten Krankenversicherung erfolgt grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung. Der Versicherer fragt dabei – abhängig vom Antrag – beispielsweise nach bestehenden oder früheren Erkrankungen, Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Medikamenten oder psychotherapeutischen Behandlungen.

Die Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Abhängig vom individuellen Risiko kann ein Versicherer den Antrag zu normalen Bedingungen annehmen, einen Risikozuschlag verlangen, unter den rechtlich und tariflich zulässigen Voraussetzungen besondere Bedingungen vereinbaren oder einen Antrag ablehnen. Für gesetzlich geregelte Sozialtarife können besondere Regeln gelten.

Welche Leistungen kann eine Private Krankenversicherung enthalten?

Der Leistungsumfang hängt vom abgeschlossenen Tarif ab. Deshalb sollten die konkreten Versicherungsbedingungen und Leistungsbausteine geprüft werden.

Ambulante Behandlung

Je nach Tarif können Leistungen beispielsweise für Haus- und Facharztbehandlungen, ärztliche Diagnostik, Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel und Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen sein. Auch Regelungen zur Arztwahl können sich je nach Tarif unterscheiden.

Stationäre Behandlung

Für Krankenhausaufenthalte können – abhängig vom Tarif – unterschiedliche Leistungen vereinbart sein. Dazu können allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer sowie privatärztliche Behandlung gehören. Maßgeblich ist immer der konkrete Vertrag.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Bei Zahnleistungen können sich Tarife deutlich unterscheiden. Relevant sind unter anderem Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kronen, Brücken, Implantate und – je nach Tarif – kieferorthopädische Leistungen. Neben dem Erstattungssatz sollten auch mögliche Höchstgrenzen, Zahnstaffeln und sonstige Tarifbedingungen beachtet werden.

Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel

Auch bei Medikamenten, Physiotherapie und medizinischen Hilfsmitteln bestehen je nach Tarif unterschiedliche Regelungen. Wichtig ist, welche Leistungen versichert sind und ob Erstattungsgrenzen oder weitere Voraussetzungen vorgesehen sind.

Sehhilfen und weitere Leistungen

Je nach Tarif können Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen, bestimmte Vorsorgeleistungen, Psychotherapie oder weitere medizinische Leistungen vorgesehen sein. Höhe, Umfang und Häufigkeit der Erstattung ergeben sich aus den Tarifbedingungen.

Wir sollten reden

Selbstbeteiligung in der Privaten Krankenversicherung

Bei vielen PKV-Tarifen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Das bedeutet, dass Versicherte einen vertraglich festgelegten Teil bestimmter Gesundheitskosten selbst tragen.

Eine höhere Selbstbeteiligung kann den monatlichen Beitrag beeinflussen. Entscheidend ist jedoch die gesamte finanzielle Belastung aus Versicherungsbeitrag, Selbstbeteiligung und möglichen nicht erstattungsfähigen Kosten.

Krankentagegeld – besonders wichtig für Selbstständige

Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann zu Einkommensausfällen führen. Mit einer privaten Krankentagegeldversicherung kann – entsprechend den vereinbarten Bedingungen – ein Einkommensausfall ab dem vereinbarten Leistungsbeginn abgesichert werden.
Bei der individuellen Ausgestaltung der Krankentagegeldabsicherung sind insbesondere die Höhe des Krankentagegeldes, der vereinbarte Leistungsbeginn, das tatsächliche Einkommen und die berufliche Situation zu berücksichtigen.

Alterungsrückstellungen in der PKV

In der substitutiven privaten Krankenversicherung werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorgaben Alterungsrückstellungen gebildet. Sie dienen dazu, die typischerweise höheren Krankheitskosten im Alter innerhalb der Beitragskalkulation mit zu finanzieren.

Bei einem Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens werden erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer gelten besondere Regeln für die Übertragung.

Können Beiträge in der Privaten Krankenversicherung steigen?

Ja. Beiträge können unter den gesetzlichen Voraussetzungen angepasst werden. Dabei spielen unter anderem die tatsächliche Entwicklung der Leistungsausgaben und die gesetzlich geregelten Kalkulationsgrundlagen eine Rolle.

Eine Private Krankenversicherung sollte deshalb nicht allein nach dem heutigen Monatsbeitrag ausgewählt werden. Entscheidend ist, ob der Versicherungsschutz und die finanzielle Belastung langfristig zur persönlichen Situation passen.

Private Pflege-Pflichtversicherung

Wer privat krankenversichert ist, muss grundsätzlich zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung gehören Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung daher zusammen.

Private Krankenversicherung für Ausländer in Deutschland

Auch ausländische Staatsangehörige können in Deutschland privat krankenversichert sein, wenn die gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Staatsangehörigkeit allein entscheidet nicht über den Versicherungsstatus.

Relevant können insbesondere sein:

  • berufliche Situation
  • Beschäftigungsstatus
  • Einkommen
  • Selbstständigkeit
  • bisherige Krankenversicherung
  • bestehender Versicherungsstatus in Deutschland

Gerade nach einem Zuzug nach Deutschland oder bei einem Wechsel der beruflichen Situation sollte zuerst geprüft werden, welcher Versicherungsstatus besteht und welche Möglichkeiten tatsächlich offenstehen.

Worauf sollte man bei einem PKV-Tarif achten?

Vor Abschluss einer Privaten Krankenversicherung sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:

  1. Ambulante Leistungen – Welche ärztlichen Behandlungen und Untersuchungen sind versichert?
  2. Stationäre Leistungen – Welche Leistungen gelten im Krankenhaus?
  3. Zahnleistungen – Welche Regelungen gelten für Zahnbehandlung und Zahnersatz?
  4. Selbstbeteiligung – Welchen Anteil der Kosten trägt die versicherte Person selbst?
  5. Krankentagegeld – Wie kann ein krankheitsbedingter Einkommensausfall abgesichert werden?
  6. Hilfsmittel – Welche medizinischen Hilfsmittel sind in welchem Umfang versichert?
  7. Psychotherapie – Welche Leistungen und Begrenzungen gelten?
  8. Leistungen im Ausland – Welche Regelungen gelten außerhalb Deutschlands?
  9. Beitragsgestaltung – Wie ist der Tarif langfristig kalkuliert?
  10. Vertragsbedingungen – Welche Grenzen, Voraussetzungen oder besonderen Regelungen enthält der Tarif?

Unsere Produktpartner im Bereich Private Krankenversicherung

Im Bereich Private Krankenversicherung arbeiten wir mit drei Produktpartnern zusammen. Unsere Beratung und Vermittlung bezieht sich auf die Tarife dieser drei Versicherungspartner.

Auf Grundlage der persönlichen Situation prüfen wir, welche der bei diesen Produktpartnern verfügbaren Tarife und Leistungen grundsätzlich in Betracht kommen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Versicherungsbedarf, berufliche Situation, Gesundheitsangaben, gewünschten Leistungsumfang, Selbstbeteiligung, Krankentagegeld, Beitrag und Vertragsbedingungen.

Die Beratung umfasst keinen vollständigen Marktvergleich aller in Deutschland angebotenen privaten Krankenversicherungen.

Private Krankenversicherung in Dortmund und Umgebung

Persönliche Beratung zur Privaten Krankenversicherung ist in Dortmund und für Kundinnen und Kunden aus dem umliegenden Ruhrgebiet und Nordrhein-Westfalen möglich, unter anderem aus:

Dortmund, Lünen, Unna, Bochum, Essen, Hagen, Witten, Castrop-Rauxel, Herne, Gelsenkirchen

Darüber hinaus bieten wir digitale Beratung in Nordrhein-Westfalen und online deutschlandweit an.

Beratung zur Privaten Krankenversicherung

Vor einer Antragstellung prüfen wir zunächst die persönliche Ausgangssituation und den gewünschten Versicherungsschutz. Anschließend können die bei unseren drei Produktpartnern verfügbaren Tarifmöglichkeiten und Vertragsbedingungen berücksichtigt werden.

Die Beratung ist auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch möglich.

Häufig gestellte Fragen zur Privaten Krankenversicherung

Eine Private Krankenversicherung kommt insbesondere für viele Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infrage, die die gesetzlichen Voraussetzungen für Versicherungsfreiheit erfüllen. Entscheidend ist immer der konkrete Versicherungsstatus.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die jeweils geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze relevant. Da diese gesetzliche Grenze regelmäßig angepasst wird, sollte vor einem Wechsel der aktuell gültige Wert geprüft werden. Für Selbstständige gelten andere versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Relevant sind insbesondere Eintrittsalter, Gesundheitszustand beziehungsweise versichertes Risiko, gewählter Tarif, Leistungsumfang und gegebenenfalls die Selbstbeteiligung. Das laufende Einkommen ist nicht die unmittelbare Grundlage der PKV-Prämie.

Bei normalen PKV-Tarifen erfolgt grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung. Die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Je nach Erkrankung, Versicherer, Tarif und Annahmerichtlinien kann eine normale Annahme, ein Risikozuschlag, eine besondere vertragliche Regelung oder eine Ablehnung möglich sein. Für gesetzlich geregelte Sozialtarife gelten besondere Vorschriften.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können privat krankenversicherte Beschäftigte einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhalten. Die Höhe ist gesetzlich begrenzt und hängt unter anderem vom tatsächlichen Versicherungsbeitrag und den jeweils geltenden Rechengrößen ab.

Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich vereinbarte Anteil bestimmter Kosten, den die versicherte Person selbst trägt. Sie kann Einfluss auf die Beitragshöhe haben.

Nein. Krankentagegeld ist ein eigener Versicherungsbaustein und muss entsprechend der persönlichen Situation und dem benötigten Absicherungsniveau vereinbart werden.

In der Privaten Krankenversicherung wird der Versicherungsschutz grundsätzlich für jede versicherte Person individuell vereinbart. Ob und welcher Schutz für Angehörige erforderlich ist, hängt von deren Versicherungsstatus und persönlicher Situation ab.

Ja. Beitragsanpassungen sind unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Deshalb sollte bei der Tarifwahl nicht nur der aktuelle Beitrag, sondern auch die langfristige Finanzierbarkeit berücksichtigt werden.

Innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens bestehen gesetzliche Möglichkeiten zum Tarifwechsel. Welche Leistungen, Beiträge und erworbenen Rechte dabei gelten, muss im konkreten Fall geprüft werden.

Das hängt vom gewählten Tarif und dem Aufenthaltsland ab. Vor längeren Auslandsaufenthalten sollte geprüft werden, welchen räumlichen Geltungsbereich und welche Erstattungsregelungen der Vertrag vorsieht.

Wir arbeiten im Bereich Private Krankenversicherung mit drei Produktpartnern zusammen. Unsere Beratung und Vermittlung bezieht sich auf deren Tarife und stellt keinen vollständigen Marktvergleich aller privaten Krankenversicherer in Deutschland dar.

Ja. Die Beratung ist persönlich in Dortmund und Umgebung sowie online deutschlandweit möglich. Gespräche können auf Deutsch, Ukrainisch oder Russisch geführt werden.

Fragen zur Privaten Krankenversicherung?

Sie möchten prüfen, ob eine Private Krankenversicherung für Ihre Situation grundsätzlich möglich ist und welche Tarife unserer drei Produktpartner in Betracht kommen können?

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Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Prüfung oder Beratung. Versicherungsleistungen, Beiträge, Annahmerichtlinien und Vertragsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Versicherer, Tarif und der persönlichen Situation. Gesetzliche Voraussetzungen und Rechengrößen können sich ändern und werden im konkreten Beratungsfall aktuell geprüft.